Das JugendticketBW startet am 1. März 2023 in Baden-Württemberg. Es richtet sich an Schülerinnen und Schüler, Studierende, Azubis und Freiwilligendienstleistende.
Für einen Euro pro Tag können junge Menschen in Baden-Württemberg bald im gesamten Bus und Bahn fahren.
Das neue Ticket richtet sich an Kinder und Jugendliche sowie Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende. Die Voraussetzung ist, dass diese in Baden-Württemberg wohnen bzw. ihre Schule im Land ist und sie ein bestimmtes Alter nicht überschreiten.
Das Ticket erhalten, können
- Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs.
- Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs.
Das Ticket wird an den Verkaufsstellen der Verkehrsverbünde im Land und im Internet unter www.ding.eu für 365,00 € im Jahr erhältlich sein.
Ausgabe der eCards verzögert sich
- Das Jugendticket Baden-Württemberg gilt im DING ab 1. März 2023
- Alle relevanten Zeitkarten aus dem Monat Februar (Schülermonatskarte/ Semesterticket/Monatskarte/Azubi-Ticket) werden ausnahmslos für März anerkannt
- Ausdrucke der Anmelde- bzw. Bestellbestätigung haben Gültigkeit, sofern keine Februar-Fahrkarte mehr vorliegen sollte
- Bestellungen zur Nutzung ab 1. April: Bis zum Erhalt des JugendticketBW muss in allen Fällen gesondert ein Fahrschein erworben werden
DING und die Ausgabestellen für das Jugendticket Baden-Württemberg arbeiten unter Hochdruck an der Erstellung der Fahrscheine, die in Form einer datensicheren Chipkarte ausgegeben werden. Da sich Versand und Zustellung der eCard verzögern, hat DING zusammen mit den Verkehrsunternehmen sowie dem Alb-Donau-Kreis, dem Landkreis Biberach und der Stadt Ulm eine pragmatische Übergangslösung für den Monat März vereinbart.
Zeitkarten aus dem Februar 2023 behalten im März 2023 Gültigkeit
Um den Zeitraum zwischen der fristgemäßen Bestellung und dem Erhalt der eCard im Sinne der Nutzerinnen und Nutzer des Jugendticket Baden-Württemberg zu überbrücken, gelten im März dieses Jahres alle relevanten Zeitkarten aus dem Monat Februar. Des Weiteren werden Ausdrucke einer Anmelde- bzw. Bestellbestätigungen anerkannt. Zu beachten ist, dass diese Lösung nur für Fahrten innerhalb des DING-Gebiets gilt und nicht für Fahrten außerhalb des DING-Gebiets.
Bei Bestellungen zur Nutzung ab 1. April muss für März ein Fahrschein gelöst werden
Alle Informationen rund um das Jugendticket Baden-Württemberg sind auf der Webseite von DING unter www.ding.eu abrufbar.